Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROFILIUM GmbH

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, mit denen wir uns verpflichten, gegenüber dem Auftragnehmer („Kunde“) eine Beratungsleistung, insbesondere die Erteilung von Rat und Auskünften, zu erbringen oder Schulungsmaßnahmen durchzuführen.

(2) Diese AGB finden nicht gegenüber Verbrauchern Anwendung. Sie finden Anwendung in Vertragsverhältnissen gegenüber Kunden, die ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung bezeichnete Tätigkeit. Sämtliche Vereinbarungen, die zum Zwecke der Vertragsdurchführung getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Erzielung eines bestimmten Erfolges, auch nicht eines wirtschaftlichen oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(2) Wir sind berechtigt, die von uns geschuldeten Leistungen durch Nachunternehmer zu erbringen. Wir werden nur solche Nachunternehmer einsetzen. Sie müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein und werden von uns überwacht.

(3) Auf Wunsch werden wir dem Kunden die erforderlichen Auskünfte über den Stand der Auftragsausführung erteilen sowie in geeigneter Form über die Ausführung des Auftrages, insbesondere hinsichtlich Ablauf und Ergebnis der Beratung Rechenschaft ablegen. Ausführliche schriftliche Berichte, vor allem zur Vorlage an Dritte, sind nur zu erstellen, wenn dies zuvor gesondert vereinbart wurde.

§ 3 Ausführungsfrist und Verzug

(1) Die Ausführungs- oder Lieferfristen werden grundsätzlich individuell vereinbart bzw. von uns bei Auftragsbestätigung angegeben.
(2) Sofern wir verbindliche Ausführungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Ausführungsfrist mitteilen.

(3) Der Eintritt unseres Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(4) Die Rechte des Kunden gem. § 5 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Vergütung oder Abschläge sind fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Sofern Beratungsaufträge eine Laufzeit von mehr als 6 Wochen haben, sind wir berechtigt, nach Ablauf eines jeden Kalendermonats Abschlagsrechnungen zu stellen.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Unsere Geldforderungen sind während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, sind wir berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, ohne unseren Vergütungsanspruch zu verlieren. Der Kunde kann das Zurückbehaltungsrecht durch Sicherheitsleistung (§§ 232 ff. BGB) in Höhe der offenen Forderungen abwenden.

(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(7) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 5 Haftung

(1) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 5 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und auf unser Verlangen hin dies schriftlich zu bestätigen.

(2) Bei Schulungsmaßnahmen hat der Kunde geeignete und entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten vorzuhalten. Ferner hat er dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer rechtzeitig und mit den erforderlichen Hilfsmitteln zur Schulung erscheinen.

§ 6 Schutz geistigen Eigentums

(1) Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen, Schulungsunterlagen etc. nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir Urheber bzw. Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. Der Kunde erhält in diesen Fällen das durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, einfache, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 7 Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, über alle Informationen mit vertraulichem Charakter, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu wahren und diese nicht ohne Einwilligung des Kunden an Dritte weiterzugeben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus.

§ 8 Kündigung

Sofern der Vertrag nicht befristet und nichts anderes vereinbart ist, kann er beiderseits mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
(2) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

§ 10 Sonstiges

(1) Der Kunde darf Ansprüche gegen uns nur nach unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

Stand Juni 2017

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